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Das RAL-Gütezeichen für die Wald- und Landschaftspflege
- steht für ausschließlich qualifizierte Leistungen
- setzt die Einhaltung aller einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Normen voraus
- fordert die ständige Aufmerksamkeit hinsichtlich Umweltverträglichkeit
- passt in jede Zertifizierung der Waldbewirtschaftung und des Qualitätsmanagements
- zeigt die Abgrenzung von unseriös arbeitenden Unternehmen
reduziert den Aufwand für die Auswahl und die Kontrolle durch den Leistungsnehmer
Prüfkriterien:
- Holzernte
Geeignete Technik und geeignete Sicherheitsausrüstung - Forsttauglichkeit, möglichst FPA-geprüft, sorgfältige Wartung und Pflege, technisch einwandfreie Meß- und Hilfsgeräte Umweltschonung - sicheres Befüllsystem, biol. abbaubare Kettenschmierstoffe sowie Hydraulikflüssigkeiten und bodenschonende Bereifung (je nach Herstellervorgabe), ausreichende Vorkehrungen für Ölhavarien Qualifikation, erforderliche Ausbildung/Berufs- Erfahrung Schutzausrüstung - persönliche Schutzausrüstung vorschriftsmäßig getragen Verkehrs- und Betriebssicherheit der Maschinen - Einhaltung Gerätesicherheitsgesetz, StVZO, UVV Absicherung der Arbeitsorte - Warnschilder, Absperrung Fachgerechte Fälltechnik - Einhaltung UVV, minimale Stockhöhe, Eingriffvorgaben eingehalten Vermeidung unnötigen Befahrens der Arbeitsfläche - Einhaltung der Rückelinien Vermeidung von Schäden am verbleibenden Bestand, Boden, Gräben und Wegen - keine Rindenverletzungen im Bestand, Arbeitslinien einhalten, Gräben freihalten, Wege abziehen Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsort - ordnungsgemäße Abfallentsorgung
- Holzrückung
Geeignete Technik und geeignete Sicherheitsausrüstung - fachlich geprüft nach dem Stand der Technik, technische Überwachung, sorgfältige Wartung und Pflege Umweltschonung - sicheres Befüllsystem, biologisch abbaubare Hydraulikflüssigkeit und bodenschonende Bereifung (je nach Herstellervorgabe), ausreichende Vorkehrung für Ölhavarien Qualifikation, - erforderliche Ausbildung Schutzausrüstung, - persönliche Schutzausrüstung vorschriftsmäßig getragen Absicherung der Arbeitsorte - Warnschilder, Absperrung Vollständige Rückung - restlose Bringung Vermeidung von Rückeschäden und Wundbehandlung - geringstmögliche Stammbeschädigung Vermeidung des Befahrens der Arbeitsfläche - Rückelinieneinhaltung Vermeidung von Schäden am Boden, an Gräben, Wegen etc. - keine Fahrspuren außerhalb der Rückegasse, Gräben freihalten, Wege erhalten/abziehen Fachgerechtes Poltern - vorgegebene Polterplätze einhalten; bündig, abrollsicher und sauber poltern Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsort - ordnungsgemäße Abfallentsorgung
Quelle: Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e.V.
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